Die neue gesetzliche Regelung der Maklerprovision ab 23.12.2020

Ab dem 23. Dezember 2020 gelten verbindliche Regeln für die Verteilung der Maklerkosten. Da der Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung künftig nicht mehr Maklerprovision zahlen soll als der Verkäufer, ergeben sich drei Varianten. Wir erklären, wie diese funktionieren: